Steuerstrafrecht

Eine Vertretung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Daher empfiehlt es sich, stets von Beginn an auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir arbeiten eng mit einem uns vertrauten Steuerberaterbüro zusammen und decken folgende Bereiche für Sie ab:

  • Steuerhinterziehung
    Steuerverkürzung
    Umsatzsteuer-Straftaten
    Schwarzgeld und Geldwäschedelikte
    Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
    Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme