Forderungseinzug

Hier geht es darum, die dem Mandanten zustehende Forderung, die entweder zunächst erst außergerichtlich eingefordert wurde oder die bereits gerichtlich durchgesetzt wurde, auch tatsächlich mit allen rechtlich zulässigen Mitteln einzutreiben.

Das beste Urteil nützt dem Mandanten nichts, wenn die Forderung nicht auch sodann mit allen rechtlich möglichen und gesetzlich zulässigen Mitteln eingezogen wird.