Baurecht

Das private Baurecht befasst sich mit Verträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmern sowie mit sämtlichen Nachfolgehandwerkern wie z. B. Elektrikern, Heizungs- und Lüftungsbauern, Zimmerleuten, Dachdeckern und Malern.

Hauptproblempunkte sind hier in der Regel die Gewährleistung, die rechtzeitige Herstellung eines Bauvorhabens, die Bauhandwerkersicherung und die Durchsetzung von Werklohnansprüchen. Insbesondere unter Berücksichtigung der häufig geltenden Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).