Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrsrecht, bei dem es um Ansprüche gegen fremde Versicherungen geht.

Beim Versicherungsrecht richtet sich der Anspruch gegen die eigene Versicherung, die z. B. im Bereich der Unfallversicherung, der Krankenhaustagegeldversicherung oder der Vollkaskoversicherung berechtigte Ansprüche nicht reguliert hat.

Grundsätzlich ist das Versicherungsrecht Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Besondere Probleme und Schwierigkeiten ergeben sich jedoch daraus, dass die maßgeblichen Regelungen des Versicherungsrechts in zahlreichen Versicherungsbedingungen mit umfangreichen Ausschlussklauseln geregelt sind.