Strafrecht

Das Strafrecht regelt die Sanktionen, die der Staat gegen Bürger richtet, die gegen Strafvorschriften verstoßen haben.

Sache des Rechtsanwaltes ist es, den Beschuldigten mit sämtlichen ihn nach dem Strafverfahrensrecht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verteidigen.

Der Verteidiger ist im Strafverfahren der Einzige, der dem Beschuldigten zur Seite steht.

Dies beginnt bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens, wo ohne anwaltlichen Beistand bereits häufig gravierende Fehler begangen werden, die später nur noch schwer zu beheben sind. Die Beschuldigten wissen oftmals nicht, welche Rechte Ihnen gegen Maßnahmen des Staates zustehen, oder, dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern, etc.. Es ist also immer sinnvoll, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen. Selbstverständlich werden wir aber nicht nur im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung vor dem Instanzgericht, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt, für Sie tätig, möglicherweise erst im Revisionsverfahren oder in der Strafvollstreckung.

Je nach Höhe der zu erwartenden Strafe, bzw. der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage müssen Sie nach dem Gesetz einen Verteidiger haben. Diese Pflichtverteidigung übernehmen wir natürlich auch für Sie.