Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsproblemen, die im Straßenverkehr auftauchen können.

Hierbei geht es zum einen um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Sachschaden, Wertminderung, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Unfallpauschale, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten).

Zum anderen geht es um die Verteidigung von Autofahrern, gegen die ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. zu schnelles Fahren, Vorfahrt genommen, Aufgefahren) eingeleitet wurde oder gar ein Strafverfahren (Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung).

Bei Verkehrsunfällen wickeln wir die komplette Schadensregulierung für Sie ab. Wir treten sofort in Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Ihrer eigenen Versicherung und den Ermittlungsbehörden. Durch eine schnelle Bearbeitung ist hier gewährleistet, dass Sie auch zügig Ihren Schaden ersetzt bekommen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können wir Sie auch hier erfolgreich vertreten.

In Verkehrsunfallsachen und verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie uns frühzeitig beauftragen, damit Ihre Anliegen erfolgreich vertreten werden können. Die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche werden häufig erst sichtbar nach einer kompetenten Rechtsberatung. Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und hoffen oft vergebens darauf, dass ihnen ihre Ansprüche seitens der Haftpflichtversicherung umfassend mitgeteilt werden.

In der Regel werden auch unsere Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, soweit der Unfall nicht schuldhaft verursacht wurde. Gerne beraten wir Sie individuell über das Ihnen drohende Kostenrisiko.