Zivilrecht

Mit dem allgemeinen Zivilrecht bezeichnet man als Oberbegriff sämtliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen den Staatsbürgern untereinander regeln.

Letztlich gibt es kaum noch einen Bereich, der nicht rechtlich geregelt ist.
Als Beispiele seien hier genannt: Maklerverträge, Kreditverträge, Bürgschaftsverträge, Schenkungsverträge, das Nachbarschaftsrecht, Schadensersatzforderungen, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen, Grundschulden und Vereinbarungen jedweder Art.