Insolvenzantrag der EECH European Energy Consult Holding AG!

Was ist zu tun?

Die European Energy Consult Holding AG hat am 25.03.2008 Insolvenzantrag gestellt.

Wieder einmal mehr haben sich die Befürchtungen der Anlegerschützer bewahrheitet. Seit einiger Zeit wird vor einer Kapitalanlage bei dieser Firma gewarnt, da erhebliche Zweifel vertragsgemäßen Verwendung des Anlegergeldes bestanden und bestehen.

Was ist zu tun?

Hier ist zu beachten, dass die European Energy Consult Holding AG eine Tochtergesellschaft der EECH Group AG war.

Zu diesem Zeitpunkt noch direkt gegen die European Energy Consult Holding AG vorzugehen, macht aufgrund des Insolvenzantrages wenig Sinn. Es ist wohl davon auszugehen, dass das Insolvenzverfahren demnächst eröffnet wird, so dass dann alle Anleger gleichrangig behandelt werden. Es kann allenfalls daran gedacht werden, die Forderungsanmeldung vorzubereiten, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.

Zu überprüfen ist allerdings, ob nicht eine Haftung der Vorstandsmitglieder der European Energy Consult Holding AG oder der EECH Group AG in Betracht kommt oder auch eine Haftung der Muttergesellschaft. Diese Ansprüche sollten Sie überprüfen lassen.

Schwierigkeiten gibt es offensichtlich auch bei der Art Invest , die jüngst fällige Zinszahlungen nicht pünktlich leistete. Sollten Sie „Art Invest Anleihen“ getätigt haben, sollten Sie umgehend handeln und prüfen lassen, ob hier nicht noch die Möglichkeit besteht, Ihr Geld zu retten.

Bitte wenden Sie sich ggf. an:

Rechtsanwälte Fröhling Albers & Partner,
zu Händen Herrn Rechtsanwalt Werner Albers
Treffauerstraße 46
81373 München

Telefon: 089.747352-12
Telefax: 089.747352-17

E-Mail: w.albers@anwalt-erwitte.de

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