Neue Hoffnung für Anleger an dem Immobilienfond DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 35

 

Mit Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 22.06.2011, Az.: 2 – 19 O261/10, konnten wir für unsere Mandanten erreichen, dass das Landgericht die DG Anlage Gesellschaft mbH sowie die DZ Bank verurteilt hat, die gesamte geleistete Einlage an unsere Mandanten zurück zu erstatten.

Ferner hat das Landgericht unseren Mandanten auch die gesamte Finanzierungskosten, die die Mandanten für die Anlage getätigt hatten, zugesprochen.

Schließlich hat das Landgericht Frankfurt auch ausgeurteilt, dass unseren Mandanten die durch die Anlage entstandenen Steuervorteile nicht angerechnet werden müssen.

Das Landgericht Frankfurt hat, wie zuvor das Oberlandesgericht Frankfurt, zwei Prospektfehler erkannt und deshalb der Klage stattgegeben. Weiterlesen