EECH – Verzögerungen bei der Auszahlung fälliger Zinsen.

Ein weiteres Warnzeichen?

Bei der EECH steht in diesen Tagen ein weiterer Ausschüttungstermin für Anleihezinsen an. Pünktlich zu diesem Termin erhielten Anleger, für die die Zinsausschüttung ansteht, von der EECH die Mitteilung, dass es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen kann, dass die EECH aber bemüht ist, die Auszahlung in den nächsten Tagen zu tätigen. Mit Sicherheit werde die Auszahlung innerhalb der im Prospekt vereinbarten Zahlungsfrist von 30 Tagen erfolgen. Es kommt damit zum wiederholten Male zu Verzögerungen bei der Auszahlung fälliger Anlegerforderungen. Sieht man diese erneute „Panne“ im Zusammenhang mit unseren Ausführungen in unserem Artikel vom 15.06.2007 so können wir unsere Warnung nur noch einmal wiederholen. Es wird Zeit zu handeln. Wir raten Anlegern dringend an, Ihre Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung ihrer Kapitalanlage und zur Rückforderung des angelegten Geldes überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Klage einzureichen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

Rechtsanwälte
Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
Treffauerstraße 46

81373 München

Tel.: 089/74735212
Fax.: 089/74735217

Mail: w.albers@anwalt-erwitte.de

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