First Real Estate Grundbesitz bittet um Zahlungsaufschub

Die Düsseldorfer Firma FRE Grundbesitz hat ihre Anleger um Zahlungsaufschub der Ende September fälligen Inhaberschuldverschreibungen gebeten. In einem Anschreiben an die Anleger schlägt die First Real Estate ihren Anlegern vor, nur die Hälfte der fälligen Beträge zurückzuzahlen und die andere Hälfte hoch zu verzinsen.

Ein unserer Meinung nach unseriöses Angebot in Anbetracht dessen, dass die FRE inzwischen Zahlungsschwierigkeiten eingeräumt hat. Es hat wieder einmal mehr den Anschein, dass nach dem Schneeballsystem nun neue Anleger gesucht werden sollen, um dann mit deren Anlagen die Alt-Anleger auszahlen zu können.

Wir raten dringend an, sich auf diesen Vorschlag nicht einzulassen sondern sofort die fälligen Beträge zurück zu verlangen.

Sollten Sie sich auf den Vorschlag einlassen, schließen Sie einen neuen Vertrag, an den Sie dann auch gebunden sind. Aufgrund der selbst eingeräumten Zahlungsschwierigkeiten gehen Sie damit das hohe Risiko ein, Ihr Geld zu verlieren. (Wir verweisen auf die Insolvenzen der WBG Leipzig West und der DM Beteiligungen)

Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetruges.

Es ist nach unserer Auffassung dringend geboten sofort zu handeln und auch in diesem Falle möglichst frühzeitig einen Urkundsprozess zu führen, wenn die Zahlungen nicht pünktlich zum Fälligkeitstag erfolgen. Dieser Weg gibt Ihnen unter Umständen den Vorsprung, vor einer eventuellen Insolvenz doch noch Ihr Geld zurück zu bekommen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

Rechtsanwälte
Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
Treffauerstraße 46

81373 München

Tel.: 089/74735212
Fax.: 089/74735217

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