Dubai Invest Immobilienfonds GMBH & CO.KG

Eine Anlage mit Risiko?

Verbindungen zur First Real Estate!

Bereits im Dezember 2005 war in der Zeitschrift der Stiftung Warentest, der Finanztest zu lesen, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds in Dubai, die in Immobilien investieren sehr lukrativ aber eben auch sehr risikoreich sein können. In Finanztest wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Dubai Invest Management in Düsseldorf um Neulinge auf dem Markt handele, die bisher keine Erfahrungen mit geschlossenen Immobilienfonds in Dubai aufweisen können. Finanztest hat außerdem von Investitionen in den Dubai Invest Immobilienfonds abgeraten, im Prospekt des Fonds sei unter anderem die Rendite falsch berechnet, zudem gebe es keine externe Mittelverwendungskontrolle.

Auch wir fragen uns, ob die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG der richtige Partner für eine Kapitalanlage ist. Das ist sicherlich der Fall, wenn es dem Anleger nur um die Aussicht auf eine Hohe Rendite geht und die erheblichen Risiken, auf die die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG in ihrem Emissionsprospekt hinweist, in Kauf genommen werden.

Wir möchten hier die Sache von einer ganz anderen Seite beleuchten:

Auf unserer Homepage haben wir bereits mehrere Artikel zu der Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH veröffentlicht.

Mandanten, die wir gegen die First Real Estate vertreten, äußerten immer wieder, dass es zwischen der First Real Estate und der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG irgendwelche Verbindungen gäben.

In einem Telefonanruf bei der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG in der vergangenen Woche fragten wir nach, ob und gegebenenfalls was die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG mit der First Real Estate Grundbesitz GmbH zu tun habe und ob es irgendwelche Verbindungen zwischen beiden Firmen gebe.

Zur Antwort erhielten wir die Mitteilung, dass es sich bei der First Real Estate lediglich um einen Vertriebspartner der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG gehandelt habe, von dem man sich allerdings inzwischen getrennt habe.

Diese Antwort ist unserer Meinung nach zumindest unvollständig, denn es bestehen oder bestanden weitaus mehr Verbindungen zwischen diesen beiden Firmen als lediglich eine ehemalige Vertriebspartnerschaft, und auf diese weiteren Verbindungen hätte die Dubai Invest unserer Meinung nach hinweisen sollen. Einige dieser Verbindungen möchten wir nachfolgend kurz aufzeigen:

  1. Nach dem Emissionsprospekt der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG vom 04.07.2005 war die First Real Estate Gründungsgesellschafterin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG sowie deren Komplementärin, der Dubai Invest Management GmbH.
  2. Nach dem gleichen Prospekt war Gründungsgesellschafter der Treuhandkommanditistin / Registertreuhänder der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG, also der  West-Treu Consulting GmbH ebenfalls die First Real Estate sowie auch Frau Anna Cmok, die auch Geschäftsführerin der First Real Estate ist.
  3. Nach dem Nachtragsprospekt vom 05.05.2006 zum Emissionsprospekt vom 04.07.2005 war Gesellschafterin der West-Treu Consulting GmbH zu 100 % Frau Anna Cmok, also die Geschäftsführerin der First Real Estate.
  4. In dem Nachtrag vom 29.09.2006 zum Verkaufprospekt vom 01.06.2005 ist im Internet zu lesen:

Inhaltliche Änderung zum Gesellschafter der Komplementärin:
Gesellschafter: European Business Consulting GmbH, Geschäftsführung Herr Rechtsanwalt Helmut Griesel
Herr Rechtsanwalt Helmut Griesel vertritt auch Die First Real Estate in einigen gerichtlichen Verfahren, die beim Landgericht in Düsseldorf von uns anhängig gemacht wurden.

  1. In dem Nachtrag vom 29.09.2006 zum Verkaufprospekt vom 01.06.2005 ist im  Internet zu lesen:

Inhaltliche Änderung zum Gesellschafter der Komplementärin:
Geschäftsführung: Frau Ilona Müller
Frau Müller war auch Mitarbeiterin bei der First Real Estat

  1. Nach dem Nachtragsprospekt vom 05.05.2006 hat die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG mit der First Real Estate einen Kaufvorvertrag über den Erwerb von 36 Wohnungen im Concorde Tower geschlossen.

Wir könnten noch einige Verbindungen mehr zwischen diesen beiden Firmen aufzeigen. Diese Aufzählung dürfte aber unseres Erachtens nach genügen, um deutlich zu machen, dass einzige Verbindung zwischen beiden Firmen nicht nur eine Vertriebspartnerschaft war.

Unsere Mandanten nennen uns immer wieder Namen von Personen, die im Zusammenhang mit beiden Firmen immer wieder auftauchten. Auch die Anschrift Königsallee 106, 40215 Düsseldorf, soll schon Sitz beider Firmen gewesen sein.

Auch folgendes sollte nicht unerwähnt bleiben:
Nach dem Emissionsprospekt vom 04.07.2005 war noch beabsichtigt, ein Investitionskapital von 60.000.000,– € zu beschaffen. Von diesem Kapital sollten für die Eigenkapitalvermittlung 3.480.000,– € zuzüglich 3.000.000,–€ Agio an die Komplementärin fließen, lediglich dafür, dass diese der Emittentin Anleger vermittelt.
Wir meinen: Eine Stolze Summe, etwas mehr als 10 % des Investitionskapitals, die dann für die Anlage selbst nicht mehr zur Verfügung steht.

Nach dem Nachtrag vom 05.05.2006 sah es dann plötzlich etwas anders aus:
Hier ist nur noch von einem Treugeberkapital von 6.800.000,– € die Rede. Davon sollen an die Komplementärin 884.000,– € für die Vermittlung von Kapitalanlegern, 340.000,– € Agio sowie eine Vergütung von 350.000,– € fließen.
Das sind über 23% des Treugeberkapitals, die für die eigentliche Anlage nicht zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, ob dieser Prozentsatz vielleicht sogar branchenüblich ist, halten wir diesen Betrag für außerordentlich hoch.
Für uns sind die Bedenken der Stiftung Warentest durch das Studium der Prospekte der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG nicht ausgeräumt worden, sondern es haben sich die Bedenken eher verstärkt und es fragt sich, ob nicht sogar all diese Informationen ausreichen, eine fristlose Kündigung der Vertragsverhältnisse mit der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG wirksam zu begründen.

Sollten Sie weitere Informationen zur Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG haben oder fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
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